Beschreibung:
Ein Arbeitgeber muss sicherstellen, dass in seinem Unternehmen keinerlei Diskriminierung möglich ist. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sieht in § 12 vor, dass der Arbeitgeber sogar dazu verpflichtet ist, entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um eine Benachteiligung bestimmter Personen zu verhindern. Das AGG sieht vor, dass es zu keinerlei Benachteiligung durch Religion, sexuelle Identität, Rasse, Behinderung, Alter oder aus anderen Gründen geben darf. Arbeitgeber müssen dazu sensibilisiert werden, entsprechende Regelungen in ihrem Unternehmen zu treffen, wobei diese bereits bei der Stellenausschreibung ansetzen müssen.
Lernziel:
Im Rahmen der Schulung wird das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in seinen Grundsätzen vorgestellt, was vor allem für Unternehmen relevant ist. Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass das Betriebsklima frei von Benachteiligungen oder Intoleranzen ist. Außerdem werden wichtige Hinweise zu gesetzlichen Regelungen sowie weitere Hintergrundinformationen zum Thema geboten. Betroffene finden überdies Anlaufstellen bzw. bekommen diese genannt.
Lerninhalt:
- Inhalt und Ziel des AGG
- Benachteiligungen im Sinne des AGG
- Ausnahmen
- AGG im Arbeitsalltag
- Rechte und Pflichten für Beschäftigte
- Belästigung und sexuelle Belästigung
- Anlaufstellen für Betroffene
Zielgruppe:
Mitarbeiter und Führungskräfte von kleinen und mittelständischen Unternehmen.
Dauer:
Je nach Lerntempo ca. 45 bis 60 Minuten.
Zertifikat:
Teilnahmebescheinigung inklusive.
Systemvoraussetzungen:
PC, Laptop oder Tablet, aktueller Internet-Browser sowie Kopfhörer oder Lautsprecher.