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Luftsicherheitsschulung 11.2.7.
Beschreibung:
Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 wurden weltweit zahlreiche Verordnungen zur Erhöhung der Luftsicherheit erlassen. Bisher galten diese vor allem der unmittelbaren Sicherheit am Flughafen, die durch den Einsatz der Polizeikräfte sowie durch gezielte Passagier- und Gepäckkontrollen sichergestellt werden sollte. Auch Kontrollen von Waren und Personal fanden und finden statt. Mit der Schulung nach DVO (EU) Nr. 2015/1998 Kapitel 11.2.7. sollen Personen unterrichtet werden, die Zugang zu Luftfracht ohne weitere Sicherheitskontrollen haben. Damit soll es möglich sein, die Sicherheit im Luftverkehr noch weiter zu erhöhen, so dass es künftig noch seltener zu Zwischenfällen kommt.
Lernziel:
Schulung von Personen bezüglich des allgemeinen Sicherheitsbewusstseins gemäß DVO (EU) 2015/1998 Ziffer 11.2.7.
Lerninhalt:
- Gemäß den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998.
Preisstaffelung:
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Verfügbare Sprachen:
Deutsch
SCORM-Format:
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Roh-Content:
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